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Anbieterkennzeichnung und Haftung
IMPRESSUM
RECHTSANWALT
HUBERT REINERSMANN
Große Straße 24 in 49186 Bad Iburg
Tel.: 0049 (0) 5403 7400 - 0
Fax: 0049 (0) 5403 7400 - 22
E-Mail: info@kanzlei-reinersmann.de
weitere Pflichtangaben nach DL-InfoVO
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
RECHTSANWALT und Notar a.D HUBERT REINERSMANN
Rechtsanwalt HUBERT REINERSMANN
ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer, Staugraben 5, 26122
Oldenburg.
Die Kanzlei befindet sich im Bezirk des Amtsgerichts Bad
Iburg, des Landgerichtes Osnabrück und des
Oberlandesgerichtes Oldenburg.
Rechtsanwalt Hubert Reinersmann ist vor
allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
vertretungsberechtigt.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland (Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
-
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA
- Berufsordnung für Rechtsanwälte
- BRAGO
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (noch
anzuwenden, soweit Rechtsanwalt Hubert
Reinersmann vor dem 01.07.2004 beauftragt wurde.)
- RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
( bei Beauftragung nach dem 30.06.2004.)
- (§2 Abs.1 RVG hat folgenden Wortlaut: "Die
Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes
bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der
Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat
(Gegenstandswert).")
eingesehen werden.)
USt.-Ident.-Nr.: DE117546501
Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin
Europaweiter Geltungsbereich
"Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO"
Die Deckungssumme für jeden Versicherungsfall ist über die gesetzlichen Anforderungen hinaus auf 1.000.000 Euro erweitert worden.
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nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige
Falschinformation handelt.
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ist unsicher! Eine Haftung für übermittelte Mitteilungen, insbesondere
auch zur Fristwahrung, wird ausgeschlossen!
Mandatsverhältnisse kommen erst durch schriftliche Annahmeerklärung des
Rechtsanwalts Hubert Reinersmann zustande.
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